Wer am Wahltag gehindert ist, sein Wahllokal aufzu­suchen, hat die Möglichkeit, per Briefwahl sein Wahlrecht auszuüben. Die Beantragung von Brief­wahl­un­ter­lagen ist über die Brief­wahl­stelle möglich. Das kann schriftlich – z.B. unter Verwendung der auf der Wahlbe­nach­rich­tigung aufge­druckten Anträge, auch per Fax, erfolgen. Des Weiteren können Wahlscheine und Brief­wahl­un­ter­lagen bequem auch über ein Online-Formular beantragt werden. Dabei müssen Name, Vorname, Geburts­datum und Wohnan­schrift der Wahlbe­rech­tigten sowie die ggf. abwei­chende Anschrift, an die die Unter­lagen versandt werden sollen, angegeben werden. Per Scan des QR-Codes auf Ihrer Wahlbe­nach­rich­tigung lässt sich die Beantragung auf digitalem Weg besonders komfor­tabel ansteuern.

Zu den Öffnungs­zeiten der Brief­wahl­stelle besteht auch die Möglichkeit, bereits vor dem Wahltag persönlich vor Ort per Brief zu wählen. Brief­wahl­un­ter­lagen müssen am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlamt einge­gangen sein, das heißt, sie sollten recht­zeitig abgesandt werden. Sie können Ihren Wahlbrief bis zum Wahltag um 18 Uhr auch in die beiden Brief­kästen der Landes­haupt­stadt Magdeburg in der Julius-Bremer-Str. 8 werfen. Diese sind rund um die Uhr zugänglich und werden an einem Wahl-Wochenende zusätzlich am Samstag und Sonntag geleert (letzte Leerung: Wahltag, 18 Uhr).

Brief­wahl­stelle

In der Brief­wahl­stelle ist die Beantragung von Wahlscheinen und Brief­wahl­un­ter­lagen möglich. Auch die Briefwahl selbst ist unmit­telbar in der Brief­wahl­stelle möglich.
Die Brief­wahl­stelle befindet sich im Katzen­sprung 2, 1. Etage.